Dopingkontrollen

Sauberer Sport am Kerzerslauf

Es gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Internationalen Sportgerichtshofs (Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.

Weitere Informationen und Medikamentenabfrage: www.antidoping.ch